Freitag, 30. April 2010

KfW: Neue Förderstandards für Energieeffizienz in Sanierung und Neubau von Wohngebäuden

Start zum 01. Juli 2010
- Jetzt auch Tilgungszuschüsse für den Neubau



Ab 01. Juli 2010 führt die KfW in ihrem Förderangebot für "Energieeffizientes Bauen und Sanieren" die neuen anspruchsvollen Standards KfW-Effizienzhaus 70 und 55 in der Sanierung sowie KfW-Effizienzhaus 55 und 40 im Neubau ein. "Damit unterstützt die KfW die Entwicklung hin zu höheren Energieeffizienzniveaus im Wohnungsbau und setzt entsprechende Standards", sagt Dr. Axel Nawrath, Vorstandsmitglied der KfW Bankengruppe.

Die KfW hat die aus Mitteln des Bundes vergünstigten Förderprogramme wegen der schwierigen konjunkturellen Lage nur schrittweise und deutlich verzögert an die Energieeinsparverordnung 2009 angepasst. Damit konnte im letzten Jahr ein noch höheres Investitionsvolumen mit sehr positiven Effekten insbesondere für das Bauhandwerk bewirkt werden.

Zum 1. Juli werden nun - wie bereits Ende 2009 angekündigt - die inzwischen nahe am gesetzlichen Mindestniveau liegenden Eingangsförderstufen 130 in der Sanierung und 85 im Neubau auslaufen. Zukünftig stehen Interessierten, die ihr Haus sanieren wollen, neben den bisherigen KfW-Effizienzhäusern 115, 100 und 85 zwei weitere neue Standards zur Verfügung: die KfW-Effizienzhäuser 70 und 55. Für den Neubau können sich Bauherren neben dem KfW-Effizienzhaus 70 dann auch für die KfW-Effizienzhäuser 55 und 40 entscheiden.

Eine weitere Neuheit: Wie schon bei der energetischen Sanierung gewährt die KfW zukünftig auch in der Neubauförderung Tilgungszuschüsse ergänzend zum Förderkredit. Diese betragen bis zu 10 % der Darlehenssumme. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der erreichten Energieeffizienz des Gebäudes.

Dabei gilt: Je besser die Energieeffizienz, desto attraktiver die Förderung. Gleichzeitig werden die Zinssätze innerhalb der einzelnen Programme vereinheitlicht. Damit wird die Förderung insgesamt für die Kreditnehmer noch einfacher und transparenter. Mit den zunehmenden Anforderungen an den Effizienzstandard der Gebäude gewinnt auch die Qualität der Bauausführung an Bedeutung.

Deshalb definiert die KfW zukünftig ab dem KfW-Effizienzhaus 55 zusätzliche Anforderungen an die Baubegleitung durch Sachverständige. Bauherren sollen damit die Sicherheit erhalten, dass der gewünschte Effizienzhausstandard in der Praxis auch tatsächlich erreicht wird.

Im vergangenen Jahr hatte die KfW die Förderprogramme für "Energieeffizientes Bauen und Sanieren" grundlegend überarbeitet und ein Rekordvolumen von 8,9 Mrd. EUR zugesagt. Damit wurde die energetische Sanierung bzw. der energieeffiziente Neubau von rund 620.000 Wohneinheiten finanziert und der CO2-Ausstoß im Wohngebäudebereich nachhaltig um 1,5 Mio. t pro Jahr reduziert.

Mit den durch die Förderprogramme angestoßenen Investitionen in Höhe von 18 Mrd. EUR wurden 292.000 Arbeitsplätze für mindestens ein Jahr gesichert. Im ersten Quartal 2010 belief sich das Zusagevolumen bereits auf 2,5 Mrd. EUR. In drei Monaten wurden damit knapp 370.000 Wohneinheiten gefördert, also mehr als die Hälfte der Wohneinheiten des Gesamtjahres 2009. Dies unterstreicht die hohe Breitenwirkung der Förderprogramme.

Erklärung: Der Begriff Effizienzhaus ist ein Qualitätszeichen, das von der KfW, dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) und der Deutschen Energie-Agentur GmbH (dena) entwickelt wurde.

Die Zahl nach dem Begriff "KfW-Effizienzhaus" gibt an, wie hoch der Jahresprimärenergiebedarf (Qp) in Relation (%) zu einem vergleichbaren Neubau nach den Vorgaben der Energieeinsparverordnung (EnEV) sein darf. Beispiel: Das KfW-Effizienzhaus 85 hat höchstens 85 % des Jahresprimärenergiebedarfs des entsprechenden Referenzgebäudes. Je kleiner die Zahl, desto niedriger und besser das Energieniveau.

Weitere Informationen auf www.kfw.de oder über das Infocenter der KfW Bankengruppe unter der Telefonnummer 01801 / 33 55 77.

-apa, ots -