De Cliärrwer Kanton“ (DCK) fordert seit zehn Jahren ein Lyzeum in Clerf
Es ist ein Jubiläum, das eher nach Bittkerzen denn Geburtstagskerzen schreit: Seit zehn Jahren setzt sich die Vereinigung „De Cliärrwer Kanton“ bzw. die daraus abgeleitete Initiative „Ee Lycée fir de Cliärrwer Kanton“ nunmehr für den dringend notwendigen Bau einer Sekundarschule an der Nordspitze ein.
Nach ersten, ermutigenden Fortschritten ab 2006 wurde das Lyzeum im Mai 2010 jedoch zum Opfer der Krise und des angesetzten Rotstifts der Regierung, die das Projekt nun für unbestimmte Zeit auf Eis gelegt hat.
Nicht nur für DCK-Präsident Léon Braconnier pendelt der Bau des Clerfer Lyzeums damit wieder zwischen Traum und Albtraum ...
Léon Braconnier, zehn Jahre der Forderungen, Aufrufe und Petitionen sind vergangen und doch scheint ein Clerfer Lyzeum heute irgendwo in vager, unbestimmter Ferne zu sein. Mit welchen Gefühlen ziehen Sie dieser Tage Zwischenbilanz des Vorhabens „Ee Lycée fir de Cliärrwer Kanton“?
Nach all den Jahren der Versprechungen, des Vertröstetwerdens und des Wartens ist neben die Hoffnung und den Kampfesmut natürlich ein Gefühl des Frusts und der Trauer getreten. Man kann sich eben als Region irgendwann nicht mehr des Eindrucks erwehren, nicht ernst genommen zu werden oder gar Bürger zweiter Klasse zu sein.
Zumal die Notwendigkeit eines Lyzeums in Clerf in der öffentlichen Meinung praktisch einstimmig geteilt wird und sich auch die Politik in einer Interpellation der Abgeordnetenkammer im Dezember 2006 parteiübergreifend für den Bau des Clerfer Lyzeums ausgesprochen hatte.
Mittlerweile beschleicht einen aber das Gefühl, dass damals wohl manch einer „mit gespaltener Zunge“ gesprochen hat und das Projekt zwar prinzipiell für gut hielt, allerdings keinerlei Begeisterung herrschte, den Worten auch dynamische Taten folgen zu lassen.
Aufgrund einer stets etwas misstrauischen Sicht auf den Fortgang des Projekts ist dem „Cliärrwer Kanton“ in den vergangenen Jahren seitens der Politik oftmals ein Hang zur Schwarzmalerei nachgesagt worden ...
Das stimmt, allerdings rührt dieses Misstrauen angesichts der gesammelten Erfahrungswerte ja nicht gerade von ungefähr. Immer wieder wurde uns von der Regierung gesagt, wir sollten unsere Sorgenfalten endlich glätten, schließlich sei der Bau des Clerfer Lyzeums beschlossene Sache.
Und nun liegt das Vorhaben plötzlich wieder auf Eis. Wobei Projekte im Ösling bekannlich ohnehin immer unglaublich viel mehr Zeit in Anspruch nehmen als anderswo ...
Dennoch erfolgte der öffentliche Aufschrei nach der „Ausbremsung“ des Projekts ja eher zögerlich. Hätten Sie sich angesichts der doch ermutigenden Zahl von drei Ministern und neun Abgeordneten aus der Nordregion ein forscheres Auftreten erwartet?
Nun, ich will es einmal so ausdrücken: Es ist „durchaus bemerkenswert“, dass man sich nicht umgehend zu einem geschlossenen, nach außen hin klar wahrnehmbaren Signal durchringen konnte.
Andere Regionen haben viel schneller und forscher auf die Pläne der Regierung reagiert, während der politische Gegendruck an der Nordspitze, auch aus den Gemeinden, nur allzu lange Zeit auf sich warten ließ.
Das ist nicht nur sehr schade, sondern meines Erachtens auch Ausdruck einer gewissen Lethargie, die nach der einstigen Aufbruchstimmung im Clerfer Kanton und dem positiven Aktivismus der 1980er-Jahre wieder eingekehrt scheint.
Welche Signalwirkung geht für Sie denn vom angekündigten Aufschub der Baupläne aus?
Ich halte die Signalwirkung dieses Beschlusses für niederschmetternd, da es bei den Bürgern im Clerfer Kanton einmal mehr das Gefühl vertieft, nur an zweiter Stelle zu stehen, obwohl das Clerfer Lyzeum allgemein als dringend notwendig anerkannt wird.
Bei einem Besuch in Clerf hat Minister Luc Frieden im vergangenen Jahr auch angedeutet, dass man sich dieses psychologischen Impakts der Aufschubpläne für die Region wohl auch nicht wirklich bewusst gewesen sei.
Statt 100 Experten, die uns dauernd erklären, wieso das Clerfer Lyzeum zurückgestellt wird, bräuchten wir einen einzigen, der ein für allemal klarstellt, wieso es gebaut werden muss.
Laufen zurzeit denn noch irgendwelche Arbeiten an dem Projekt oder liegt nun alles auf Eis?
Nun, es gibt den Auftrag der Regierung an das Architektenbüro, Pläne zu erstellen, allerdings bestehen nach der Rückstellung des Baus offenbar keine einzuhaltenden Fristen mehr.
Ansonsten läuft noch eine Studie über mögliche Sanierungsarbeiten am Standort der CTI. Es gibt also noch Glut, doch das Feuer ist vorerst aus.
Wie wird der weitere Einsatz des „Cliärrwer Kanton“ in den kommenden Monaten aussehen?
Wir planen für Juni die Ausgabe einer Sondernummer unserer Regionalzeitschrift zum Thema Lyzeum, für die wir auch von allen Parteien eine Stellungnahme zur derzeitigen Lage einholen wollen.
Die Initiative „Ee Lycée fir de Cliärrwer Kanton“ plant zudem eine Postkartenaktion, bei der sich die Bürger für die Wiederaufnahme des Projekts im Staatsbudget 2012 aussprechen können.
( John Lamberty/Sheila Arendt) copyright auf http://www.mywort.lu/clervaux/5915073.html?referrer=wort_news
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Donnerstag, 3. März 2011
Donnerstag, 22. Mai 2008
Euthanasie - Sterbehilfe Gesetz - Änderungsvorschläge der CSV
16 Änderungsanträge zum Gesetz über die Sterbehilfe
copyright Luxemburger Wort auch unter www.wort.lu
(mth) - Die CSV hat am Dienstag 18 Änderungsvorschläge zum Gesetz über die Legalisierung der Sterbehilfe an die zuständige Parlamentskommission übermittelt . Damit unterstreicht die Partei endgültig ihre Bereitschaft, sich an einem Konsens zu beteiligen, mit dem Ziel, eine endgültige Gesetzesfassung zu schaffen, die beim zweiten Votum von einer breiteren Mehrheit getragen wird. CSV-Fraktionspräsident Michel Wolter sagte: "Wir wollen ein Gesetz über die Hilfe beim Sterben, nicht über die Hilfe, um zu Sterben".
Die Vorschläge beinhalten eine Reihe von Begriffsänderungen, aber auch die Klarstellung im Gesetzestext, dass die Sterbehilfe lediglich als letzte Möglichkeit in Betracht zu ziehen ist, falls alle anderen medizinischen Mittel ausgeschöpft wurden. Zudem soll mehr Rechtssicherheit in den Gesetzestext eingearbeitet werden , was die strafrechtliche Seite der Prozedur betrifft - hier soll die Justiz in letzter Instanz größere Entscheidungsgewalt erhalten. Die in der ersten Vorlage vorgesehene Außerkraftsetzung der zivilrechtlichen Rekursmöglichkeiten dagegen lehnt die CSV weiterhin ab.
Den vorgesehenen Kontrollausschuss, der die Einhaltung des Gesetzes überwachen soll, will die CSV mit neun Mitgliedern besetzen, die aus verfassungsrechtlichen Gründen vom Großherzog auf Basis ihrer Kompetenzen ernannt werden - so sei einen politische Einflussnahme weitgehend ausgeschlossen. Die Kommissioun soll aus je drei Medizinern, Juristen und Experten für ethische Fragen bestehen. Dabei sollen auch Spezialisten der Universität Luxemburg eingebunden werden.
Die Vorschläge der CSV-Arbeitsgruppe ändern nichts an dem fundamentalen Prinzip, dass ein Arzt laut Gesetzesvorschlag in einem genau festgelegten Rahmen und auf Wunsch des Patienten Sterbehilfe gewähren darf und dafür nicht mehr strafrechtlich belangt werden kann. Die CSV wünscht sich allerdings, dass der Gesetzgeber dies ohne Umschweife zum Ausdruck bringt. So fordern die Christdemokraten dann auch, dass die Betitelung des Gesetzes in "Proposition de loi sur l'aide à mourir" umgeändert wird.
Die von den Gesetzesautoren Lydie Err und Jean Huss vorgeschlagene Bezeichnung "Proposition de loi sur le droit de mourir en dignité " suggeriere, dass nur der künstlich herbeigeführte Tod ein würdevoller Tod sei - dies ist für die CSV nicht akzeptabel.
Die erste Fassung des Gesetzes war am 19. Februar mit 30 gegen 26 Stimmen vom Parlament verabschiedet worden. Die CSV, die das Gesetz zunächst vor allem aus ethischen Gründen abgelehnt hatte, änderte nach der Abstimmungsniederlage ihre Strategie und signalisierte am 20. März ihre Gesprächsbereitschaft, um an der Ausarbeitung eines neuen Textes konstruktiv mitzuarbeiten.
Das Ergebnis dieser Arbeit liegt nun vor und dürfte zusammen mit elf weiteren Änderungsvorschlägen, die die Verfasser der Gesetzesvorlage selbst bereits am Montag vorgelegt hatten, als Basis für einen Kompromiss dienen.
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(mth) - Die CSV hat am Dienstag 18 Änderungsvorschläge zum Gesetz über die Legalisierung der Sterbehilfe an die zuständige Parlamentskommission übermittelt . Damit unterstreicht die Partei endgültig ihre Bereitschaft, sich an einem Konsens zu beteiligen, mit dem Ziel, eine endgültige Gesetzesfassung zu schaffen, die beim zweiten Votum von einer breiteren Mehrheit getragen wird. CSV-Fraktionspräsident Michel Wolter sagte: "Wir wollen ein Gesetz über die Hilfe beim Sterben, nicht über die Hilfe, um zu Sterben".
Die Vorschläge beinhalten eine Reihe von Begriffsänderungen, aber auch die Klarstellung im Gesetzestext, dass die Sterbehilfe lediglich als letzte Möglichkeit in Betracht zu ziehen ist, falls alle anderen medizinischen Mittel ausgeschöpft wurden. Zudem soll mehr Rechtssicherheit in den Gesetzestext eingearbeitet werden , was die strafrechtliche Seite der Prozedur betrifft - hier soll die Justiz in letzter Instanz größere Entscheidungsgewalt erhalten. Die in der ersten Vorlage vorgesehene Außerkraftsetzung der zivilrechtlichen Rekursmöglichkeiten dagegen lehnt die CSV weiterhin ab.
Den vorgesehenen Kontrollausschuss, der die Einhaltung des Gesetzes überwachen soll, will die CSV mit neun Mitgliedern besetzen, die aus verfassungsrechtlichen Gründen vom Großherzog auf Basis ihrer Kompetenzen ernannt werden - so sei einen politische Einflussnahme weitgehend ausgeschlossen. Die Kommissioun soll aus je drei Medizinern, Juristen und Experten für ethische Fragen bestehen. Dabei sollen auch Spezialisten der Universität Luxemburg eingebunden werden.
Die Vorschläge der CSV-Arbeitsgruppe ändern nichts an dem fundamentalen Prinzip, dass ein Arzt laut Gesetzesvorschlag in einem genau festgelegten Rahmen und auf Wunsch des Patienten Sterbehilfe gewähren darf und dafür nicht mehr strafrechtlich belangt werden kann. Die CSV wünscht sich allerdings, dass der Gesetzgeber dies ohne Umschweife zum Ausdruck bringt. So fordern die Christdemokraten dann auch, dass die Betitelung des Gesetzes in "Proposition de loi sur l'aide à mourir" umgeändert wird.
Die von den Gesetzesautoren Lydie Err und Jean Huss vorgeschlagene Bezeichnung "Proposition de loi sur le droit de mourir en dignité " suggeriere, dass nur der künstlich herbeigeführte Tod ein würdevoller Tod sei - dies ist für die CSV nicht akzeptabel.
Die erste Fassung des Gesetzes war am 19. Februar mit 30 gegen 26 Stimmen vom Parlament verabschiedet worden. Die CSV, die das Gesetz zunächst vor allem aus ethischen Gründen abgelehnt hatte, änderte nach der Abstimmungsniederlage ihre Strategie und signalisierte am 20. März ihre Gesprächsbereitschaft, um an der Ausarbeitung eines neuen Textes konstruktiv mitzuarbeiten.
Das Ergebnis dieser Arbeit liegt nun vor und dürfte zusammen mit elf weiteren Änderungsvorschlägen, die die Verfasser der Gesetzesvorlage selbst bereits am Montag vorgelegt hatten, als Basis für einen Kompromiss dienen.
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