Schweinegrippe: Länder zahlen 8,33 Euro für jede nicht verwendete Impfdosis =( 8,33 x 650.000 = 5.414.500 Euro weggeschmissen hier
bei hinnen 283,22 Millionen Euro...ass daat nach alles normal?????
Die Mitglieder der Ständigen Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut seien bei ihrer Impfempfehlung für die Neue Influenza A nicht durch finanzielle Zuwendungen aus der Pharmaindustrie beeinflusst worden.
Das erklärte die Bundesregierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (Drucksachen-Nummer 17/328). „Mitglieder der STIKO, bei denen die Besorgnis der Befangenheit aufgrund von teilweise durch Impfstoffhersteller finanzierte Vorhaben zur Neuen Influenza A bestand, haben an der Impfempfehlung gegen die Neue Influenza A nicht mitgewirkt“, heißt es in dem Dokument.
Auch lägen keine Erkenntnisse über eine mögliche Beeinflussung der WHO-Entscheidung durch die Pharmaindustrie vor, die zu einer Anhebung der Pandemie-Warnstufe von 5 auf 6 im Juni 2009 geführt hätte.
Insgesamt müssen die Bundesländer für jede nicht verwendete Impfdose 8,33 Euro an den Hersteller GlaxoSmithKline (GSK) bezahlen. Der Betrag setzt sich aus einem Euro für das Antigen, sechs Euro für das Adjuvans und 1,33 Euro für die Mehrwertsteuer zusammen.
Die ursprünglich bestellte Menge von 50 Millionen Dosen wurde bei einem Gespräch zwischen einzelnen Bundesländern und GSK auf 34 Millionen Dosen reduziert. GSK erhalte somit einen Kaufpreis von 283,22 Millionen Euro.
Zugleich machte die Regierung deutlich, dass der Bund der Forderung der Länder nicht nachkommen werde, das wirtschaftliche Risiko in Bezug auf nicht genutzte Impfdosen zu tragen. „Die Sicherstellung einer ausreichenden Verfügbarkeit von Impfstoff in einer Influenza-Pandemie ist eine Aufgabe der Länder“, heißt es in der Antwort.
Für die Erfüllung ihrer Aufgaben trügen die Länder die entstehenden Ausgaben und damit auch das wirtschaftliche Risiko, dass nicht sämtliche Dosen verimpft und über die Krankenversicherungen refinanziert würden.
Die Bundesregierung wies darauf hin, dass die Länder wegen eines befürchteten möglichen Lieferausfalls mit zwei Herstellern Lieferverträge abgeschlossen habe: GSK und Novartis. Da sich die Bevölkerung nur zurückhaltend habe impfen lassen, habe der Vertrag mit Novartis jedoch nicht ausgelöst werden müssen.
Nach Auskunft der Bundesregierung liegen Anfragen von Staaten sowie von privaten Vermittlern und Großhändlern vor, die die Impfkontingente der Länder aufkaufen wollen. Zurzeit würden die Anfragen vom Land Niedersachsen, das zurzeit den Vorsitz in der Gesundheitsministerkonferenz innehat, auf ihre Belastbarkeit geprüft. ©
fos/aerzteblatt.de
Dienstag, 2. Februar 2010
Donnerstag, 28. Januar 2010
Yasni widerspricht Facebook - WIR sind Web 2 .. naja
Digitale Gesellschaft schärft Privatsphäre! ????
Die Personen-Suchmaschine Yasni antwortet auf die jüngste Philosophie des Social-Networks Facebook: Privatsphäre wird eines der wichtigsten Themen der nächsten Jahre.
Waren Begriffe wie "chatten" oder "bloggen" in den 1990ern noch gar nicht existent, so sind sie heute fixer Bestandteil unserer Sprache. Das vergangene Jahrzehnt hat nicht nur unsere Sprache verändert, sondern auch die Art wie wir kommunizieren: Der Mensch präsentiert sich zunehmend im Internet und wird öffentlich.
Laut Yasni-Gründer Steffen Rühl ist Online Reputation Management, die Darstellung der eigenen Person und der eigenen Fähigkeiten im Netz, eines der vorherrschenden Themen des neuen Jahres.
Wir sind Web 2.0
Mindestens jeder zweite Internet-Nutzer veröffentlicht im Internet seine Meinung oder verfügt über ein Profil in einem Social-Network.
"Verfügen" ist für Steffen Rühl, Gründer der Personen-Suchmaschine Yasni, der entscheidende Punkt. Denn entgegen der jüngsten Aussagen Mark Zuckerbergs, sieht er in der Trennung von digitaler Darstellung und Privatsphäre eines der zentralen Themen der kommenden Jahre.
"Im Internet haben sich vielfältige Interessensgruppen als Teil-Öffentlichkeiten gebildet, mit denen man sein Leben teilt. Das bedeutet aber nicht, dass auf die eigentliche Privatsphäre verzichtet wird. Die Definition von öffentlich und privat ist lediglich im Wandel begriffen und wird auch individuell gelebt und erlebt", meint Rühl.
Das Internet lebt
Experten sehen in der schnellen technischen Entwicklung einen Grund für die viel kritisierte Sorglosigkeit im Internet.
Dazu Rühl: "Der Wandel vom Informationsmedium zum lebendigen Kommunikationsmittel ging so schnell, dass Viele einfach überfordert sind und als Privatsphäre weiterhin klar definierte einheitliche Daten ansehen."
Für Rühl muss in den nächsten Jahren ein neues Bewusstsein entstehen: "Privatsphäre lässt sich im Internet viel differenzierter und individueller abgrenzen und das muss eben noch gelernt werden." Eine Antwort bietet Yasni mit der Möglichkeit, personenbezogene Suchergebnisse selbst zu überprüfen und so die eigene Reputation zu managen.
Über Yasni
Yasni ist der erste Service, um internetweit passende Personen zu finden und selbst besser gefunden zu werden sowie zur Hintergrundrecherche von Personen. Binnen weniger Sekunden durchsuchtYasni mit seinen Services zur Personen-Recherche das gesamte Internet nach Namen und Begriffen.
Angemeldete Nutzer können mit einem eigenen Profil ihre Reputation selbst steuern. Ego-Marketing und die Pflege des eigenen Rufs im Internet gewinnen laut aktuellen Studien zunehmend an Bedeutung.
Yasni ist mit 30 Millionen Zugriffen im Monat der meist genutzte Ausgangspunkt für Personen-Recherche und Reputation Management.
Florian Schütz yasni GmbH E-Mail: press@yasni.de Fon: 0177 - 2382665
http://blog.beck.de/2009/10/31/personalsuchmaschinen-erste-verbotsurteile-gegen-yasni-co/
http://www.telemedicus.info/article/1419-OLG-Hamm-verbietet-Yasni-Suchmaschinen-Manipulation.html
http://www.telemedicus.info/urteile/Wettbewerbsrecht/829-OLG-Hamm-Az-1-4-U-5309-Suchmaschinenmanipulation-wettbewerbswidrig.html
http://blog.beck.de/2009/10/31/personalsuchmaschinen-erste-verbotsurteile-gegen-yasni-co/
unter Yasni Urteil bei Google noch viele interessante Beitraege
Die Personen-Suchmaschine Yasni antwortet auf die jüngste Philosophie des Social-Networks Facebook: Privatsphäre wird eines der wichtigsten Themen der nächsten Jahre.
Waren Begriffe wie "chatten" oder "bloggen" in den 1990ern noch gar nicht existent, so sind sie heute fixer Bestandteil unserer Sprache. Das vergangene Jahrzehnt hat nicht nur unsere Sprache verändert, sondern auch die Art wie wir kommunizieren: Der Mensch präsentiert sich zunehmend im Internet und wird öffentlich.
Laut Yasni-Gründer Steffen Rühl ist Online Reputation Management, die Darstellung der eigenen Person und der eigenen Fähigkeiten im Netz, eines der vorherrschenden Themen des neuen Jahres.
Wir sind Web 2.0
Mindestens jeder zweite Internet-Nutzer veröffentlicht im Internet seine Meinung oder verfügt über ein Profil in einem Social-Network.
"Verfügen" ist für Steffen Rühl, Gründer der Personen-Suchmaschine Yasni, der entscheidende Punkt. Denn entgegen der jüngsten Aussagen Mark Zuckerbergs, sieht er in der Trennung von digitaler Darstellung und Privatsphäre eines der zentralen Themen der kommenden Jahre.
"Im Internet haben sich vielfältige Interessensgruppen als Teil-Öffentlichkeiten gebildet, mit denen man sein Leben teilt. Das bedeutet aber nicht, dass auf die eigentliche Privatsphäre verzichtet wird. Die Definition von öffentlich und privat ist lediglich im Wandel begriffen und wird auch individuell gelebt und erlebt", meint Rühl.
Das Internet lebt
Experten sehen in der schnellen technischen Entwicklung einen Grund für die viel kritisierte Sorglosigkeit im Internet.
Dazu Rühl: "Der Wandel vom Informationsmedium zum lebendigen Kommunikationsmittel ging so schnell, dass Viele einfach überfordert sind und als Privatsphäre weiterhin klar definierte einheitliche Daten ansehen."
Für Rühl muss in den nächsten Jahren ein neues Bewusstsein entstehen: "Privatsphäre lässt sich im Internet viel differenzierter und individueller abgrenzen und das muss eben noch gelernt werden." Eine Antwort bietet Yasni mit der Möglichkeit, personenbezogene Suchergebnisse selbst zu überprüfen und so die eigene Reputation zu managen.
Über Yasni
Yasni ist der erste Service, um internetweit passende Personen zu finden und selbst besser gefunden zu werden sowie zur Hintergrundrecherche von Personen. Binnen weniger Sekunden durchsuchtYasni mit seinen Services zur Personen-Recherche das gesamte Internet nach Namen und Begriffen.
Angemeldete Nutzer können mit einem eigenen Profil ihre Reputation selbst steuern. Ego-Marketing und die Pflege des eigenen Rufs im Internet gewinnen laut aktuellen Studien zunehmend an Bedeutung.
Yasni ist mit 30 Millionen Zugriffen im Monat der meist genutzte Ausgangspunkt für Personen-Recherche und Reputation Management.
Florian Schütz yasni GmbH E-Mail: press@yasni.de Fon: 0177 - 2382665
http://blog.beck.de/2009/10/31/personalsuchmaschinen-erste-verbotsurteile-gegen-yasni-co/
http://www.telemedicus.info/article/1419-OLG-Hamm-verbietet-Yasni-Suchmaschinen-Manipulation.html
http://www.telemedicus.info/urteile/Wettbewerbsrecht/829-OLG-Hamm-Az-1-4-U-5309-Suchmaschinenmanipulation-wettbewerbswidrig.html
http://blog.beck.de/2009/10/31/personalsuchmaschinen-erste-verbotsurteile-gegen-yasni-co/
unter Yasni Urteil bei Google noch viele interessante Beitraege
Mittwoch, 13. Januar 2010
Vermarkter atmen auf: Kickback Ermittlung eingestellt ?
Staatsanwaltschaft München stellt Ermittlungen ein
Die Staatsanwaltschaft München I hat jetzt die Ermittlungsverfahren gegen Fernsehwerbevermarkter eingestellt. Das sagte Oberstaatsanwältin Barbara Stockinger gegenüber W&V. Die Einstellungen gegen die beschuldigten Personen erfolgten gemäß Paragraf 153 der Strafprozessordnung wegen geringer Schuld. Die Verfahren gegen „die nebenbeteiligten Firmen“ – meint gegen die Media-Agenturen – „wurden gemäß Paragraf 47 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten eingestellt“.
Bereits Ende 2009 zeichnete sich ab, dass die Kickback-Ermittlungen zu den Akten gelegt werden würden (W&V 47/09). Endgültig zugeklappt werden konnte das Kapitel aber erst, nachdem alle Beteiligten der Einstellung zugestimmt hatten. Die Münchner Staatsanwaltschaft ermittelte gegen rund 50 Medien- und Agenturmanager wegen umstrittener Kickback-Praktiken. Im Visier der Staatsanwälte standen unter anderem der ehemalige ProSiebenSat.1-Vermarktungschef Peter Christmann, gegen den rund zwei Jahre ermittelt wurde. Verantwortungsträger der großen Medianetzwerke gerieten ebenfalls in den Fokus der Nachforschungen. Das Parallelverfahren in Köln gegen IP-Deutschland-Chef Martin Krapf und weitere Beschuldigte läuft noch.
Aber die Freude über die Einstellungen in München ist nicht ungetrübt. Denn die Begründung des Staatsanwalts, warum die Verfahren eingestellt wurden, zeigt, wie schwierig die Rabattierung rechtlich zu beurteilen ist. Kaum ein Thema hatte in den vergangenen zwei Jahren die Branche mehr beschäftigt als die 2007 vom Bundeskartellamt ausgelösten Ermittlungen. Eventuelle zivilrechtliche Folgen sind von der Einstellung der Verfahren unberührt. Was aber auffällt: In den beiden Jahren, in denen ermittelt wurde, hatte sich kein einziges werbungtreibendes Unternehmen bei der Staatsanwaltschaft gemeldet – was verwundert, denn schließlich sollen ja die Kunden geschädigt worden sein.
copyright WUV
Die Staatsanwaltschaft München I hat jetzt die Ermittlungsverfahren gegen Fernsehwerbevermarkter eingestellt. Das sagte Oberstaatsanwältin Barbara Stockinger gegenüber W&V. Die Einstellungen gegen die beschuldigten Personen erfolgten gemäß Paragraf 153 der Strafprozessordnung wegen geringer Schuld. Die Verfahren gegen „die nebenbeteiligten Firmen“ – meint gegen die Media-Agenturen – „wurden gemäß Paragraf 47 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten eingestellt“.
Bereits Ende 2009 zeichnete sich ab, dass die Kickback-Ermittlungen zu den Akten gelegt werden würden (W&V 47/09). Endgültig zugeklappt werden konnte das Kapitel aber erst, nachdem alle Beteiligten der Einstellung zugestimmt hatten. Die Münchner Staatsanwaltschaft ermittelte gegen rund 50 Medien- und Agenturmanager wegen umstrittener Kickback-Praktiken. Im Visier der Staatsanwälte standen unter anderem der ehemalige ProSiebenSat.1-Vermarktungschef Peter Christmann, gegen den rund zwei Jahre ermittelt wurde. Verantwortungsträger der großen Medianetzwerke gerieten ebenfalls in den Fokus der Nachforschungen. Das Parallelverfahren in Köln gegen IP-Deutschland-Chef Martin Krapf und weitere Beschuldigte läuft noch.
Aber die Freude über die Einstellungen in München ist nicht ungetrübt. Denn die Begründung des Staatsanwalts, warum die Verfahren eingestellt wurden, zeigt, wie schwierig die Rabattierung rechtlich zu beurteilen ist. Kaum ein Thema hatte in den vergangenen zwei Jahren die Branche mehr beschäftigt als die 2007 vom Bundeskartellamt ausgelösten Ermittlungen. Eventuelle zivilrechtliche Folgen sind von der Einstellung der Verfahren unberührt. Was aber auffällt: In den beiden Jahren, in denen ermittelt wurde, hatte sich kein einziges werbungtreibendes Unternehmen bei der Staatsanwaltschaft gemeldet – was verwundert, denn schließlich sollen ja die Kunden geschädigt worden sein.
copyright WUV
Sonntag, 3. Januar 2010
Air Berlin ins Schleudern geraten
Mittwoch, 23. Dezember 2009
Aegis vs. Danone - Endlich mehr Mediatransparenz
Bahnbrechendes Urteil in Sachen Mediatransparenz
Der 7. Zivilsenat des Oberlandesgerichts München hat entschieden, dass Aegis Media dem Ex-Kunden Danone die während der Betreuungszeit erhaltenen Rückvergütungen der TV-Vermarkter offenlegen muss. Der Senat urteilte, dass die Aegis-Tochter Carat Auskunft erteilen muss über die Rabatte und sonstigen Vergünstigungen, die die Agentur im Zeitraum 2003 bis 2005 von den TV-Sendern oder deren Vermarktungsgesellschaften erhalten hat.
Diese Auskunftspflicht umfasst auch die mit Carat verbundenen Unternehmen wie etwa die Einkaufsgesellschaft der Agenturgruppe Aegis Media Central Services. Dabei geht es laut Gericht insbesondere um Naturalrabatte und Freispots, Agenturrückvergütungen und Kickbackzahlungen sowie sonstige Vergünstigungen, die nicht ausschließlich kundenbezogen gewährt wurden.
Danone wertet dieses Urteil als wichtigen Schritt für mehr Transparenz im Mediageschäft. Erstmals hat ein Gericht damit das Recht des Kunden bestätigt, Einsicht in die Agenturrückvergütungen nehmen zu können. Danone will nun nach Vorlage der Daten durch Carat „die vorenthaltenen Rabatte berechnen und einfordern“, erklärt Unternehmenssprecher Andreas Knaut.
Für Carat bedeutet die Entscheidung eine bittere Niederlage, da damit im Wesentlichen das Urteil der ersten Instanz bestätigt wurde. Eine Revision wurde ausdrücklich nicht zugelassen. Daneben läuft ein weiterer Rechtsstreit beim Landgericht München zwischen Danone und Carat wegen nicht errreichter Kostengarantien. Die Forderungen von Danone gegen Carat für das Jahr 2006 belaufen sich dabei auf ca. 15 Millionen Euro.
veröffentlicht am 23.12.2009 Werben und Verkaufen
Der 7. Zivilsenat des Oberlandesgerichts München hat entschieden, dass Aegis Media dem Ex-Kunden Danone die während der Betreuungszeit erhaltenen Rückvergütungen der TV-Vermarkter offenlegen muss. Der Senat urteilte, dass die Aegis-Tochter Carat Auskunft erteilen muss über die Rabatte und sonstigen Vergünstigungen, die die Agentur im Zeitraum 2003 bis 2005 von den TV-Sendern oder deren Vermarktungsgesellschaften erhalten hat.
Diese Auskunftspflicht umfasst auch die mit Carat verbundenen Unternehmen wie etwa die Einkaufsgesellschaft der Agenturgruppe Aegis Media Central Services. Dabei geht es laut Gericht insbesondere um Naturalrabatte und Freispots, Agenturrückvergütungen und Kickbackzahlungen sowie sonstige Vergünstigungen, die nicht ausschließlich kundenbezogen gewährt wurden.
Danone wertet dieses Urteil als wichtigen Schritt für mehr Transparenz im Mediageschäft. Erstmals hat ein Gericht damit das Recht des Kunden bestätigt, Einsicht in die Agenturrückvergütungen nehmen zu können. Danone will nun nach Vorlage der Daten durch Carat „die vorenthaltenen Rabatte berechnen und einfordern“, erklärt Unternehmenssprecher Andreas Knaut.
Für Carat bedeutet die Entscheidung eine bittere Niederlage, da damit im Wesentlichen das Urteil der ersten Instanz bestätigt wurde. Eine Revision wurde ausdrücklich nicht zugelassen. Daneben läuft ein weiterer Rechtsstreit beim Landgericht München zwischen Danone und Carat wegen nicht errreichter Kostengarantien. Die Forderungen von Danone gegen Carat für das Jahr 2006 belaufen sich dabei auf ca. 15 Millionen Euro.
veröffentlicht am 23.12.2009 Werben und Verkaufen
Donnerstag, 10. Dezember 2009
Voltaren-Gel Achtung Leberrisiken
FDA: Washington – Die US-amerikanische Arzneimittelbehörde FDA geht davon aus, dass auch die topische Anwendung von Diclofenac der Leber schaden kann. Der Hersteller eines Voltaren®-Gels wurde angewiesen, darauf in den Fachinformationen hinzuweisen.
zum Thema
* Mitteilung der FDA
http://www.fda.gov/Safety/MedWatch/SafetyInformation/SafetyAlertsforHumanMedicalProducts/ucm193047.htm
* US-Fachinformation zu einem Voltaren®-Gel
http://www.accessdata.fda.gov/drugsatfda_docs/label/2009/022122s006lbl.pdf
Topische Diclofenac-Präparate sind ein beliebtes Mittel zur äußerlichen Behandlung von leichten Sportverletzungen wie Prellungen oder Zerrungen. Die wenigsten Anwender dürfte sich Gedanken darüber machen, dass der Wirkstoff nach einer Resorption durch die Haut systemische Nebenwirkungen haben könnte.
Zu den möglichen Folgen zählt die FDA schwere Leberschädigungen. Die Mitteilung lässt zwar offen, ob sie tatsächlich nach topischer Anwendung aufgetreten sind. Der Hersteller des Voltaren-Gels muss jedoch in den Fachinformationen ausführlich auf das Risiko eingehen.
Regelmäßige Anwender werden verpflichtet, innerhalb von vier bis acht Wochen nach Beginn der Therapie die Transaminasen bestimmen zu lassen.
© rme/aerzteblatt.de
zum Thema
* Mitteilung der FDA
http://www.fda.gov/Safety/MedWatch/SafetyInformation/SafetyAlertsforHumanMedicalProducts/ucm193047.htm
* US-Fachinformation zu einem Voltaren®-Gel
http://www.accessdata.fda.gov/drugsatfda_docs/label/2009/022122s006lbl.pdf
Topische Diclofenac-Präparate sind ein beliebtes Mittel zur äußerlichen Behandlung von leichten Sportverletzungen wie Prellungen oder Zerrungen. Die wenigsten Anwender dürfte sich Gedanken darüber machen, dass der Wirkstoff nach einer Resorption durch die Haut systemische Nebenwirkungen haben könnte.
Zu den möglichen Folgen zählt die FDA schwere Leberschädigungen. Die Mitteilung lässt zwar offen, ob sie tatsächlich nach topischer Anwendung aufgetreten sind. Der Hersteller des Voltaren-Gels muss jedoch in den Fachinformationen ausführlich auf das Risiko eingehen.
Regelmäßige Anwender werden verpflichtet, innerhalb von vier bis acht Wochen nach Beginn der Therapie die Transaminasen bestimmen zu lassen.
© rme/aerzteblatt.de
Donnerstag, 5. November 2009
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