Donnerstag, 22. Mai 2008

Euthanasie - Sterbehilfe Gesetz - Änderungsvorschläge der CSV

16 Änderungsanträge zum Gesetz über die Sterbehilfe

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(mth) - Die CSV hat am Dienstag 18 Änderungsvorschläge zum Gesetz über die Legalisierung der Sterbehilfe an die zuständige Parlamentskommission übermittelt . Damit unterstreicht die Partei endgültig ihre Bereitschaft, sich an einem Konsens zu beteiligen, mit dem Ziel, eine endgültige Gesetzesfassung zu schaffen, die beim zweiten Votum von einer breiteren Mehrheit getragen wird. CSV-Fraktionspräsident Michel Wolter sagte: "Wir wollen ein Gesetz über die Hilfe beim Sterben, nicht über die Hilfe, um zu Sterben".

Die Vorschläge beinhalten eine Reihe von Begriffsänderungen, aber auch die Klarstellung im Gesetzestext, dass die Sterbehilfe lediglich als letzte Möglichkeit in Betracht zu ziehen ist, falls alle anderen medizinischen Mittel ausgeschöpft wurden. Zudem soll mehr Rechtssicherheit in den Gesetzestext eingearbeitet werden , was die strafrechtliche Seite der Prozedur betrifft - hier soll die Justiz in letzter Instanz größere Entscheidungsgewalt erhalten. Die in der ersten Vorlage vorgesehene Außerkraftsetzung der zivilrechtlichen Rekursmöglichkeiten dagegen lehnt die CSV weiterhin ab.

Den vorgesehenen Kontrollausschuss, der die Einhaltung des Gesetzes überwachen soll, will die CSV mit neun Mitgliedern besetzen, die aus verfassungsrechtlichen Gründen vom Großherzog auf Basis ihrer Kompetenzen ernannt werden - so sei einen politische Einflussnahme weitgehend ausgeschlossen. Die Kommissioun soll aus je drei Medizinern, Juristen und Experten für ethische Fragen bestehen. Dabei sollen auch Spezialisten der Universität Luxemburg eingebunden werden.

Die Vorschläge der CSV-Arbeitsgruppe ändern nichts an dem fundamentalen Prinzip, dass ein Arzt laut Gesetzesvorschlag in einem genau festgelegten Rahmen und auf Wunsch des Patienten Sterbehilfe gewähren darf und dafür nicht mehr strafrechtlich belangt werden kann. Die CSV wünscht sich allerdings, dass der Gesetzgeber dies ohne Umschweife zum Ausdruck bringt. So fordern die Christdemokraten dann auch, dass die Betitelung des Gesetzes in "Proposition de loi sur l'aide à mourir" umgeändert wird.

Die von den Gesetzesautoren Lydie Err und Jean Huss vorgeschlagene Bezeichnung "Proposition de loi sur le droit de mourir en dignité " suggeriere, dass nur der künstlich herbeigeführte Tod ein würdevoller Tod sei - dies ist für die CSV nicht akzeptabel.

Die erste Fassung des Gesetzes war am 19. Februar mit 30 gegen 26 Stimmen vom Parlament verabschiedet worden. Die CSV, die das Gesetz zunächst vor allem aus ethischen Gründen abgelehnt hatte, änderte nach der Abstimmungsniederlage ihre Strategie und signalisierte am 20. März ihre Gesprächsbereitschaft, um an der Ausarbeitung eines neuen Textes konstruktiv mitzuarbeiten.

Das Ergebnis dieser Arbeit liegt nun vor und dürfte zusammen mit elf weiteren Änderungsvorschlägen, die die Verfasser der Gesetzesvorlage selbst bereits am Montag vorgelegt hatten, als Basis für einen Kompromiss dienen.

1 Kommentar:

Eva hat gesagt…

Hier ein wichtiger Link dazu:

http://www.spkpfh.de/Bekaempft_die_Falschmelder.htm