Wieweit ist Luxemburg gekommen?
Für den Hund Felix wurden sage und schreibe 34.000 Unterschriften gesammelt!
Für die Euthansie, also Tötung von Patienten, von kranken Menschen, wo bleiben da die lauten Rufe, wenn ein Abgeordneter und Co-Initiator des Euthanasie Gesetzesentwurf folgenden Wortlaut gebraucht:
Zitat aus LW vom 14.6. S 16 Dr. Georges Erasme Muller:
"Hier die Argumente zur Euthanasie: "Das Leben hat keinen Preis, aber die Pflege hat ihre Posten " (Huss) das man natuerlich schockiert verstehen kann als " Der Tod des Patienten erspart weitere Kosten" und uns direkt zu der Ideologie zurueckfuehert, die schlussfolgerte, dass unproduktive Volksgenossen keine Lebensberechtigung hatten.
Also schlägt einer der Autoren (Huss) des Gesetzprojektes die Euthanasie vor, sobald die Diagnose einer unheilbaren, tödlichen Krankheit festeht, lange bevor der Arzt beobachten kann, wie diese Kankheit bei diesem Patienten verläuft.
Lange bevor der Patient Schmerzen verspuert. Lange vevor man alle Behandlungsmöglichkeiten ausgeschöpft hat. Lange bevor man weiss, ob es sich bei diesem bösartigen Tumor doch vielleicht um eine langsame Form handelt, die dem Patient noch viele Monate, vielleicht sogar viele Jahre, produktiven und glücklichen Lebens gewährt.
Dr. Georges Erasme Muller weiter: "Ärztliche Euthanasie auf Wunsch kann nicht legalisiert werden, wie auch ärtzliche Hilfe zum Selbstmord nicht legal sein kann. Ärzte dienen dem Leben."
Zeitungsartikel von heute
Berufungsgericht: ein Hund, ein Landwirt, ein Geländewagen
(mth) - Der Landwirt aus Aspelt, der im November 2006 seinen eigenen Hund hinter seinem Geländewagen über die Straße geschleift und verletzt hatte, erschien am Freitag vor dem Berufungsgericht in Luxemburg. Fernand F. war im Januar dieses Jahres zu einer viermonatigen Haftstrafe auf Bewährung, sowie zu einer Geldstrafe von 2.000 Euro verurteilt worden. Er darf außerdem seit der Verurteilung während einer Frist von fünf Jahren keine Hunde mehr halten.
Die Verteidigerin des Verurteilten beantragte den Freispruch ihres Mandanten, da dieser den Hund nicht absichtlich habe verletzen wollen. Die Strafe sei nicht zu rechtfertigen, da es sich lediglich um einen Unfall gehandelt habe. Es sei zudem für ihren Mandanten schwer zu ertragen, während fünf Jahren keinen Hund mehr halten zu dürfen, da er ein Mann sei, "der Tiere immer geliebt habe". Es sei zudem empörend, wie Fernand F. in der Presse dargestellt worden sei . Man habe ihren Mandanten mit "einer völlig übertriebenen Darstellung der Tatsachen "durch den Dreck gezogen" und der Hund sei regelrecht "zur Schau gestellt worden".
Die Anwältin forderte zudem die Rückgabe des Hundes "Felix ", der ihrer Meinung nach illegal beschlagnahmt worden sei und jetzt in einer Pflegefamilie lebt. Sie sieht ihren Mandanten als Opfer fanatischer Tierschützer, welche die Affäre mit Hilfe der Presse maßlos aufgebauscht hätten. Aufgebrachte Tierschützer hatten beim Prozess in erster Instanz eine Petition mit 34.000 Unterschriften gesammelt, um die Rückgabe des Hundes an Fernand F. zu verhindern .
Verurteilter gibt sich uneinsichtig
mehr in www.wort.lu
1 Kommentar:
Noch ein wichtiger Link:
Weitere Niederlagen der euthaNAZIstischen Hand- und Kopflanger der Jackerklasse (24.06.2008)
http://www.spkpfh.de/Bekaempft_die_Falschmelder.htm
Kommentar veröffentlichen