Bahnbrechendes Urteil in Sachen Mediatransparenz
Der 7. Zivilsenat des Oberlandesgerichts München hat entschieden, dass Aegis Media dem Ex-Kunden Danone die während der Betreuungszeit erhaltenen Rückvergütungen der TV-Vermarkter offenlegen muss. Der Senat urteilte, dass die Aegis-Tochter Carat Auskunft erteilen muss über die Rabatte und sonstigen Vergünstigungen, die die Agentur im Zeitraum 2003 bis 2005 von den TV-Sendern oder deren Vermarktungsgesellschaften erhalten hat.
Diese Auskunftspflicht umfasst auch die mit Carat verbundenen Unternehmen wie etwa die Einkaufsgesellschaft der Agenturgruppe Aegis Media Central Services. Dabei geht es laut Gericht insbesondere um Naturalrabatte und Freispots, Agenturrückvergütungen und Kickbackzahlungen sowie sonstige Vergünstigungen, die nicht ausschließlich kundenbezogen gewährt wurden.
Danone wertet dieses Urteil als wichtigen Schritt für mehr Transparenz im Mediageschäft. Erstmals hat ein Gericht damit das Recht des Kunden bestätigt, Einsicht in die Agenturrückvergütungen nehmen zu können. Danone will nun nach Vorlage der Daten durch Carat „die vorenthaltenen Rabatte berechnen und einfordern“, erklärt Unternehmenssprecher Andreas Knaut.
Für Carat bedeutet die Entscheidung eine bittere Niederlage, da damit im Wesentlichen das Urteil der ersten Instanz bestätigt wurde. Eine Revision wurde ausdrücklich nicht zugelassen. Daneben läuft ein weiterer Rechtsstreit beim Landgericht München zwischen Danone und Carat wegen nicht errreichter Kostengarantien. Die Forderungen von Danone gegen Carat für das Jahr 2006 belaufen sich dabei auf ca. 15 Millionen Euro.
veröffentlicht am 23.12.2009 Werben und Verkaufen
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