Mittwoch, 13. Januar 2010

Vermarkter atmen auf: Kickback Ermittlung eingestellt ?

Staatsanwaltschaft München stellt Ermittlungen ein


Die Staatsanwaltschaft München I hat jetzt die Ermittlungsverfahren gegen Fernsehwerbevermarkter eingestellt. Das sagte Oberstaatsanwältin Barbara Stockinger gegenüber W&V. Die Einstellungen gegen die beschuldigten Personen erfolgten gemäß Paragraf 153 der Strafprozessordnung wegen geringer Schuld. Die Verfahren gegen „die nebenbeteiligten Firmen“ – meint gegen die Media-Agenturen – „wurden gemäß Paragraf 47 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten eingestellt“.

Bereits Ende 2009 zeichnete sich ab, dass die Kickback-Ermittlungen zu den Akten gelegt werden würden (W&V 47/09). Endgültig zugeklappt werden konnte das Kapitel aber erst, nachdem alle Beteiligten der Einstellung zugestimmt hatten. Die Münchner Staatsanwaltschaft ermittelte gegen rund 50 Medien- und Agenturmanager wegen umstrittener Kickback-Praktiken. Im Visier der Staatsanwälte standen unter anderem der ehemalige ProSiebenSat.1-Vermarktungschef Peter Christmann, gegen den rund zwei Jahre ermittelt wurde. Verantwortungsträger der großen Medianetzwerke gerieten ebenfalls in den Fokus der Nachforschungen. Das Parallelverfahren in Köln gegen IP-Deutschland-Chef Martin Krapf und weitere Beschuldigte läuft noch.

Aber die Freude über die Einstellungen in München ist nicht ungetrübt. Denn die Begründung des Staatsanwalts, warum die Verfahren eingestellt wurden, zeigt, wie schwierig die Rabat­tierung rechtlich zu beurteilen ist. Kaum ein Thema hatte in den vergangenen zwei Jahren die Branche mehr beschäftigt als die 2007 vom Bundeskartellamt ausgelösten Ermittlungen. Eventuelle zivilrechtliche Folgen sind von der Einstellung der Verfahren unberührt. Was aber auffällt: In den beiden Jahren, in denen ermittelt wurde, hatte sich kein einziges werbungtreibendes Unternehmen bei der Staatsanwaltschaft gemeldet – was verwundert, denn schließlich sollen ja die Kunden geschädigt worden sein.

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