Jahrgang Alter*
1946 65
1947 65+1
1948 65+2
1949 65+3
1950 65+4
1951 65+5
1952 65+6
1953 65+7
1954 65+8
1955 65+9
1956 65+10
1957 65+11
1958 66+0
1959 66+2
1960 66+4
1961 66+6
1962 66+8
1963 66+10
ab 1964 67+0
* in Jahren + Monaten
Ab 2012 steigt das Renteneintrittsalter schrittweise auf 67 Jahre. Die Umstellung beginnt mit dem Geburtsjahrgang 1947. Menschen, die in diesem Jahr geboren wurden, müssen einen Monat länger arbeiten, wenn sie ihre Rente vollständig erhalten wollen.
Bis 2023 kommt dann für die einzelnen Jahrgänge jeweils ein Monat Mehrarbeitszeit hinzu. Ab 2024 geht es weiter mit Zweimonatsschritten. Ab dem Geburtsjahrgang 1964 gilt so schließlich das neue Rentenalter 67.
Das sind die Ausnahmen
Wer schon 45 Jahre Rentenbeiträge bezahlt hat, kann auch künftig mit 65 in Rente gehen, ohne Abzüge akzeptieren zu müssen.
Dabei zählt auch die Kindererziehung bis zum zehnten Lebensjahr des Nachwuchses bei den Beitragszeiten mit.
Allerdings schaffen es nur wenige Arbeitnehmer tatsächlich auf 45 Beitragsjahre - bei den Männern waren es zuletzt 28 Prozent, bei Frauen sogar nur vier Prozent.
Quelle. SPIEGEL
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