Dienstag, 3. Februar 2009

Sterbehilfe in der Schweiz: Regierung erwägt strengere Auflagen

Davos – Die Schweizer Bundesregierung erwägt strengere Auflagen für Sterbehilfeorgani-sationen. Organisationen wie „Exit“ oder „Dignitas“ sollten zwar weiter möglich bleiben, sagte die für Justiz zuständige Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf nach Schweizer Medienberichten am Wochenende in Davos.

Das gelte allerdings nur, wenn sie sich an klare ethische Grundsätze hielten und nicht gewinnorientiert arbeiteten.

Widmer-Schlumpf sagte, der Staat müsse sich seiner Verantwortung für den Schutz des Lebens bewusst sein. Er müsse sicherstellen, dass die Entscheidung zum Sterben frei und nicht unter gesellschaftlichem Druck getroffen wurde.

Mit Organisationen wie „Exit“ oder „Dignitas“ habe das Thema Beihilfe zum Suizid Dimensionen angenommen, aufgrund derer überlegt werden müsse, ob Artikel 115 des Strafgesetzbuches noch ausreiche.

Der Artikel erlaubt, tödliche Medikamente bereitzustellen oder zu verschreiben, die einer Person die Selbsttötung ermöglichen, solange dies nicht aus selbstsüchtigen Gründen erfolgt. Als mögliche Reformen nannte Widmer-Schlumpf etwa eine Bedenkfrist zwischen dem ersten Kontakt mit einer Sterbehilfeorganisation und dem Tod.

Die Justizministerin will dem Bundesrat noch im Frühling ihre Vorschläge präsentieren. Bereits im Sommer 2008 hatte der Bundesrat erklärt, er wolle prüfen, ob die gesetzliche Regelung der Sterbehilfe reformiert werden muss. © kna

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