Donnerstag, 18. Dezember 2008
Luxemburg - Gesetz über Palliativplege verabschiedet: Euthanasie heute mittag
Palliativmedizin bedeutet eine Begleitung eines todkranken Patienten bis zum Ende seines Lebens – und zwar ohne die Perspektive, sein Leiden heilen zu können.
Gesundheitsminister Mars Di Bartolomeo hob hervor, dass die moderne Medizin sehr fortschrittliche Mittel besitze, starke Schmerzen zu bekämpfen.
"Ziel der Palliativpflege ist es nicht, den Tod herbeizuführen, sondern die Schmerzen erträglich zu machen. Wenn die Dosis der Schmerzmittel erhöht wird, kann dies allerdings zu einer verkürzten Lebenszeit führen."
Familienministerin Marie-Josée Jacobs sagte, dass es mit dem Gesetz allein nicht getan sei. Es müsse auch in Krankenhäusern und Altenheimen in die Tat umgesetzt werden.
Während es zur Palliativpflege kaum Meinungsunterschiede gab, schlugen die Wogen bei der Debatte um die Sterbehilfe hoch. Eine Mehrheit aus LSAP, DP, Grünen und Teilen der ADR spricht sich für das Euthanasiegesetz aus, die CSV ist dagegen.
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Mittwoch, 3. Dezember 2008
Euthanasie in Luxemburg - Wahre Groesse zeigt der Grossherzog

Leitartikel LW 3.12.2008
Dass jedoch ein Staatsoberhaupt in seinen Rechten beschnitten wird, in meinen Augen "entmündigt" und dies wegen einem EuthanaZie -Gesetz das nur ein Teil der Bevölkerung resp. der Ärzteschaft will, ist ein starkes Stück! Wieso wird die Bevölkerung zu nichts mehr gefragt? Ein Referendum gabs nicht zu dem Err/Huss Eutanasie-Gesetzesentwurf, weder zu der Beschneidung der Rechte vom Grossherzog. Vermutlich haben die meisten vergessen, dass wir ohne die grossherzogliche Familie im 2. Weltkrieg heute eh nichts mehr als LAND zu "melden" haetten!
Was verfolgt eine Politik mit einem Gesetz wo es sogar ueber den Kopf vom Grossherzog hinweg geht? Das muss jeder kranke und ältere Mensch doch jetzt fragen?
Wird die bis dato einmalige landesuebergreifende Hilfe fuer alte, aeltere und kranke Menschen den Staat doch zu teuer? Wenn dann ein Mitverfasser (Huss) des Gesetzes vor den TV Kameras sagt, dieses Gesetz sei eh nur fuer nicht mehr als "30 Leute" im Jahr!
Wieso kommt man immer noch nicht zur Trennung von Palliativmedezin und Euthanasie?
Gestern hat Frankreich sich geschlossen GEGEN die Euthansie gestellt und fuer den Ausbau der Palliativmedizin... und somit Groesse auch bewiesen.
Wir koennen auf jeden Fall stolz sein einen JUNGEN MONARCHEN zu haben, der keine MARIONETTE ist!
Dienstag, 2. Dezember 2008
Euthanasie in Luxemburg: Déi Gréng und LSAP wollen Gesetz durchziehen trotz Unterschriftverweigerung vom Grossherzog
Die Erklärung von Großherzog Henri, er werde das Euthanasiegesetz nicht unterschreiben, sorgt in Parlament und Regierung für Kopfzerbrechen. Premierminister Juncker warnte vor einer Staatskrise. "Wir befinden uns gegenwärtig in einer Wirtschaftskrise, wie wir sie seit Jahrzehnten nicht erlebt haben. Wir brauchen jetzt nicht noch eine institutionelle Krise dazu", sagte Juncker im Gespräch mit Radio DNR.
Er selbst sei in der Frage des Euthanasiegesetzes anderer Meinung als der Großherzog, betonte der Premierminister. Wenn das Parlament ein Gesetz verabschiedet habe, dann müsse es auch in Kraft treten.
Ben Fayot (LSAP) sagte, es sei in Luxemburg Tradition, dass der Großherzog sich nicht in politische Auseinandersetzungen einmische. "Dass er seine Unterschrift unter einem Gesetz verweigert, ist eigentlich nicht möglich", meinte Fayot.
Grünen-Fraktionschef François Bausch kann sich "nicht vorstellen, dass Großherzog Henri das Gesetz nicht unterschreibt". Damit werde er seinem Amt nicht gerecht, dass eine neutrale Stellung des Staatsoberhaupts vorsieht. Das Parlament solle sich jetzt nicht aus der Ruhe bringen lassen und das Euthanasiegesetz in die zweite Abstimmung bringen.
“Bislang ist der Prozess ausschließlich demokratisch verlaufen. In unseren Augen darf der Großherzog seine neutrale Position den Gesetzen gegenüber nicht aufgeben. Der normale legislative Weg sollte eingehalten werden, es muss zu einer zweiten Abstimmung kommen”, sagte Jean Huss, Abgeordneter von “Déi Gréng”.
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Reicht es noch immer nicht? Jeder Baum, jedes Pflänzchen wird besser behütet als das Leben des Menschen im ach so "reichen" armen Luxemburg
Euthanasie in Luxemburg -Großherzog verweigert Euthanasie-Gesetz die Unterschrift
Großherzog Henri hat angekündigt, das Gesetz über Euthanasie und Hilfe zur Selbsttötung aus Gewissensgründen nicht unterschreiben zu wollen. Das bestätigte Premierminister Jean-Claude Juncker am späten Dienstagvormittag gegenüber Radio DNR.
Damit könnte der umstrittene Gesetzestext, der kommende Woche in zweiter Lesung verabschiedet werden soll, nicht in Kraft treten.
Der Premierminister wird eigenen Aussagen zufolge am Nachmittag Gespräche mit den Präsidenten der vier Fraktionen im Parlament führen. Juncker sagte wörtlich: "Ich werde alles tun, um eine institutionelle Krise zu verhindern."
Knappe Abstimmung
Das Gesetz über die Legalisierung der aktiven Sterbehilfe war am 19. Februar in einer äußerst knappen Abstimmung in erster Lesung verabschiedet worden. 30 Parlamentarier stimmten dafür, 26 waren dagegen.
Laut Gesetzentwurf kann ein Arzt Sterbehilfe gewähren, und zwar sowohl durch einen aktiven Beitrag (Tötung auf Verlangen) als auch durch Assistenz (ärztlich assistierter Suizid).
Beispiellose Situation
Laut Verfassung ist ein Gesetz erst dann gültig, wenn das Staatsoberhaupt seine Unterschrift darunter setzt. LSAP-Fraktionschef Ben Fayot unterstrich, dass es sich um eine noch nie dagewesene Situation handele: "Das ist ein völlig neues institutionelles Moment." Die Parteien finden sich im Laufe des Tages zu Beratungen zusammen, um das weitere Vorgehen abzustimmen.
Es wäre das erste Mal in der Geschichte des Landes, dass ein Großherzog die Unterschrift unter einem fertigen Gesetz verweigert. Zuletzt hatte sich Großherzogin Maria-Adelheid (1894 - 1924) in die Regierungsgeschäfte eingemischt und zum Beispiel das Schulgesetz von 1912 mit Verzögerung in Kraft treten lassen.
Gesetz verfällt nach drei Monaten
Nach Darstellung von Paul-Henri Meyers, Präsident der parlamentarischen Kommission für die Instututionen, wirft der vorliegende Fall mehrere Probleme auf. Dass ein Großherzog ein fertiges Gesetz nicht unterschreibt, sei so ungewöhnlich, dass diese Möglichkeit gar nicht in der Verfassung vorgesehen ist.
Wenn der Großherzog das Gesetz innerhalb von drei Monaten nicht unterschreibe, verfällt es nach Meyers Darstellung und wird wirkungslos.
Die Abgeordnetenkammer könne keine weiteren Schritte unternehmen, weil ihre Aufgabe mit der Abstimmung beendet sei.
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