Mittwoch, 26. März 2008

Selbstmord abgelehnt aber Euthanasie erwünscht!

Frankreich: Krebspatientin starb keines natürlichen Todes

Die französische Krebspatientin, die zuletzt vergeblich um Sterbehilfe gebeten hatte, ist nicht auf natürliche Weise gestorben. Die Staatsanwaltschaft teilte laut französischen Medienberichten vom Freitag mit, die gerichtsmedizinische Untersuchung der Leiche habe zwar noch nicht die genaue Todesursache ergeben. Chantal Sebire sei aber nicht durch ihre Krankheit gestorben. Man habe in ihrem Körper Substanzen gefunden, die derzeit im Labor analysiert würden.

Der Fall der 52-jährigen Lehrerin, die an einer extrem seltenen Krankheit litt, löste in Frankreich eine neue Debatte über die Zulassung lebensbeendender Maßnahmen bei Sterbenskranken aus.

Am Montag hatte ein Gericht das Ersuchen der Frau um aktive Sterbehilfe abgewiesen. Zwei Tage später fand ihre Tochter sie nach Angaben der Staatsanwaltschaft tot in ihrer Wohnung. Unklar sei nach wie vor, ob jemand Sebire beim Sterben half.

Die in Burgund lebende Patientin litt an einer unheilbaren Tumor-Erkrankung, die erhebliche Entstellungen im Gesicht verursacht. Die Krankheit verursachte nach ihren Angaben unerträgliches und grausames Leiden.

Einen Selbstmord hatte Sebire entschieden abgelehnt. Sie wünschte sich, dass ein Arzt ihr ein würdiges Sterben ermöglicht.

Nach einem 2005 beschlossenen Gesetz ist aktive Sterbehilfe in Frankreich eine Straftat. Präzise Regelungen enthält es für Fälle, in denen eine Behandlung unheilbar Kranker eingestellt wird. Ärzte dürfen die Behandlung einstellen oder begrenzen, wenn der Patient dies wünscht.

© kna/aerzteblatt.de

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