wer allzu unvorsichtig ist, wenn es um das Thema Online-Banking geht, der kann eine boese Ueberraschung erleben. Denn kommt es zu einem Phishing-Angriff und der Rechner ist nur unzureichend geschuetzt, haftet der Nutzer selbst fuer den entstandenen Schaden.
So lautet ein aktuelles Urteil des Landgerichts Koeln. Anwender seien dazu verpflichtet, bestimmte Sicherheitsmassnahmen vorzunehmen. Dazu gehoeren beispielsweise das Installieren einer Firewall, eines Virenschutzprogramms und das Einspielen von Sicherheitsupdates.
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