Samstag, 16. Februar 2008

Rechte von Staatsbeamten und Bürger zweierlei?

Frieden antwortete, dass jeder, der öffentlich beschuldigt werde, das Recht habe, sich frei auszudrücken, entweder persönlich oder über seinen Anwalt.

Und da Reuland nicht mehr Generaldirektor der Polizei sei, habe er die gleichen Rechte wie jeder andere Staatsbeamte und Bürger auch.

© saint-paul luxembourg
Redaktion wort.lu



Red: Dass es einen Unterschied gibt in Luxemburg weiss jedes Kleinkind, das schon dazu getrimmt wird "Staatsbeamte(r)" zu werden, nur dass beim RECHT auch ein Unterschied gemacht wird, müsste Minister Frieden vielleicht mal erläutern! oder?

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