"Wo kein Kläger, da kein Urteil", durften sich viele Agenturchefs gedacht haben und ignorierten bislang das Gesetz zur Offenlegung von Unternehmensdaten. Es besagt, dass sie ihre Jahresschlussunterlagen publik machen müssen – seit Jahren. Indes: Wer sich nicht daran hielt, hatte nichts zu befürchten. Weder drohten Sanktionen, noch wurden Verweigerer systematisch erfasst.
Das ist passé. In den kommenden Wochen flattern Erinnerungsschreiben in die Agenturhäuser. Dann bleibt den Betroffenen sechs Wochen Zeit zu reagieren. Andernfalls muss gelöhnt werden: mindestens 2.500, maximal 25.000 Euro.Und: Künftig kann jeder die Daten auf dem elektronischen Bundesanzeiger ttp://www.ebundesanzeiger.de/
einsehen – gleichermaßen Kunden, Dienstleister wie Wettbewerber.
"Das hat nichts zu sagen", glaubt Gerhard Mutter. Die verkürzten Angaben hätten wenig Aussagekraft, so der GWA-Vizepräsident. Bei kleinen Firmen vielleicht, große hingegen, auch Networks, müssen Details preisgeben.
Ein heikles Unterfangen gerade für die Networks. Sie haben in den vergangenen Jahren keine Zahlen veröffentlicht – auf Anweisung der börsennotierten Mütter. Jetzt müssen sie es. Wie BBDO.
Allerdings, so Sprecherin Ingeborg Trampe, handle es sich dabei um eine Bilanz nach deutschem HGB-Recht, während für die USA die Bilanz nach den GAAP-Bestimmungen erstellt werde. Dennoch: Aussagekräftige Indikatoren sind die Zeilen allemal, die für mehr Transparenz sorgen.
- W&V -
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